Versand und Zahlungsbedingungen

Versandbedingungen und Zahlungsbedingungen (§3, §4 & §10)
AGB Weller GmbH & Co. KG


§ 3 Zahlungen

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, netto und ohne Abzug von Skonto. Zahlungen von Verbrauchern gem. §13 BGB haben sofort ohne Abzug bei Übernahme der Ware zu erfolgen.
  2. Zahlungsverzug des Kunden hat die sofortige Fälligkeit unserer Forderungen zur Folge.
  3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt beim Unternehmer 8 Prozentpunkte über dem Basiszins, beim Verbraucher (§13 BGB) 4 Prozentpunkte über dem Basiszins als Verzugszinsen zu berechnen. Der Nachweis und Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  4. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung durch uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 Lieferung

  1. Liefertermine und Lieferfristen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung auch ohne Nachfrist. Ansprüche auf Schaden- und / oder Aufwendungsersatz wegen Nichterfüllung, wegen verspäteter Erfüllung sowie etwaiger Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, ebenso für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der genannten Personen beruhen.
  2. Im Falle höherer Gewalt und/oder Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen und die wir, trotz zumutbarer Sorgfalt, nicht abwenden konnten, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferzeit angemessen zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns bei Streik oder Aussperrung bei uns oder unseren Lieferanten zu.
  3. Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt den Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
  4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen im Lieferumfang des Herstellers bleiben während der vereinbarten Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Soweit wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfanges hergeleitet werden.


§10 Versand

  1. Ein Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Auf dem Versandweg beschädigte Waren sind ausnahmslos sofort bei den mit dem Transport beauftragten Unternehmer zu reklamieren.
  2. Die Berechnung von Frachtkosten und Verpackungen behalten wir uns vor. Bei Lieferungen von Werkstatteinrichtungsgegenständen, Maschinen- und Kompressoranlagen gelten die Preise - auch für Verpackung - ab Herstellerwerk. Falls nicht anders vom Hersteller vorgeschrieben, werden Verpackung und Versandart von uns bestimmt. Teilsendungen behalten wir uns vor.
  1. Gemäß §15 Abs. 1 Verpackungsgesetz hat der Kunde das Recht, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von der Weller GmbH & Co. KG verwendeten Verpackungen am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzugeben. Diesbezüglich vereinbaren die Parteien, dass der Kunde die von der Weller GmbH & Co. KG gelieferten Verpackungen als beauftragter Dritter übernimmt und einer Wiederverwendung oder dem Recycling zuführt. Die Kosten hierfür sind mit dem Kaufpreis abgegolten. Zur Erfüllung der gesetzlichen Nachweisanforderungen wird der Kunde auf Anforderung für die von der Weller GmbH & Co. KG gelieferten Verpackungen die Zuführung zur Verwertung in geeigneter Form bestätigen.
Zuletzt angesehen